Schadensgutachten
Vorgehen bei Bauschäden
Sie haben einen Bauschaden und wollen fachlichen Rat einholen oder brauchen ein privates Gutachten? Sie sind sich unsicher, wie Sie vorgehen sollen?
- Wenn Sie ein Gutachten für Ihre Versicherung brauchen, klären Sie vorher ab, ob ein von Ihnen in Auftrag gegebenes Gutachten auch anerkannt wird. Viele Versicherungen haben eigene Sachverständige oder arbeiten regelmäßig mit bestimmten freischaffenden Sachverständigen zusammen.
- Nach Möglichkeit belassen Sie den Schaden im Ursprungszustand, bis ihn der Sachverständige besichtigen konnte. Notieren Sie sich eventuell vorausgegangene Arbeiten oder vorausgegangene Schäden an der betroffenen Stelle, möglichst mit dem ungefähren Zeitpunkt. Notieren Sie sich, wann Sie den Schaden zum ersten Mal bemerkt haben. Bei Schäden, deren Bild sich verändern kann (Wasserschäden, Schimmel, ...), kann es sinnvoll sein, Fotos zu machen und eventuelle Wasserränder mit Bleistift anzuzeichnen. Beim Anzeichnen notieren Sie auf jeden Fall auch das Datum, damit Veränderungen zeitlich eingegrenzt werden können. Beim Fotografieren achten Sie darauf, jeweils mindestens eine Nahaufnahme und ein Übersichtsfoto zu machen, damit die Stelle hinterher identifizierbar ist.
- Versuchen Sie einen Rechtsstreit zu vermeiden. Ein Rechtsstreit kostet meist erheblich mehr Geld und Nerven, als der Laie anfangs meint. Auch wenn Sie sicher sind im Recht zu sein, kann ein Urteil ganz anders ausgehen. Bei vielen Feuchtigkeits- und Schimmelschäden ist ein Vergleich vor Gericht für jede der beiden Seiten erheblich teurer als den Schaden auf eigene Kosten zu sanieren.
- Rufen Sie uns an (Tel. 0551-541149, AB) oder schreiben Sie uns eine Mail ( info@stubenitnur für Harvesterzky-goettingen.de) und schildern uns die grobe Sachlage. Wir werden dann mit Ihnen einen Termin zur Besichtigung der Örtlichkeit vereinbaren. Eine fundierte Beratung am Telefon ist ohne Ortskenntnis fast nie möglich, bei ungefährer Kenntnis des Sachverhalts können wir den Besichtigungstermin oft besser vorbereiten.
- Wir kommen an dem vereinbarten Termin zu Ihrem Objekt und besichtigen den Schaden. Die Kosten richten sich nach dem Zeitaufwand des Termins, der Fahrzeit und der nachfolgenden Ausarbeitung.
- Sie zeigen uns den Schaden und die benachbarten Bauteile, damit wir einen Überblick über die Bauweise bekommen. Sie schildern uns vor Ort die beobachteten Schäden und eventuell vorausgegangene, nicht mehr sichtbare Begebenheiten (evtl. mit Fotos). Wir halten das Schadensbild fotografisch fest und nehmen eventuell Messungen vor. Eine fotografische Dokumentation ist immer hilfreich, da sie die Reaktion auf spätere Nachfragen erleichtert (wenn z.B. an derselben Stelle einige Jahre später wieder ein Schaden auftritt).
- Wir besprechen mit Ihnen das bisherige Ergebnis der Messungen. Manchmal ist bereits das mündliche Erläutern der ersten Untersuchungen ausreichend, um die Sanierung des Schadens sachgerecht vornehmen zu lassen. Manchmal ist es nötig oder sinnvoll, nach der ersten Ortsbesichtigung einen zweiten Ortstermin zu vereinbaren, an dem z.B. Bauteilöffnungen vorgenommen oder Materialproben für Laboruntersuchungen entnommen werden können.
- Wir schicken Ihnen je nach vorher besprochener Erfordernis einen kurzen schriftlichen Bericht oder ein Gutachten zusammen mit der Rechnung für die geleistete Arbeit per Post zu. Im Normalfall erreicht Sie ein kurzer bis mittlerer Bericht innerhalb von zwei Wochen nach dem Ortstermin, ein Gutachten innerhalb von 6 Wochen. Für diese Zeiten können wir jedoch nicht in jedem Fall garantieren. Die nicht benötigten Fotos werden wir auf unserer Festplatte speichern, um bei Rückfragen darauf zugreifen zu können.
- Bei Nachfragen können Sie sich selbstverständlich mit uns in Verbindung setzen.
Lassen Sie sich kompetent beraten — Sachverständigenbüro Stubenitzky