Gutachten vor Gericht

Vorgehen bei Gutachten für Gerichtsverfahren

Sie befinden sich bereits im Rechtsstreit und wollen Ihre Aussage mit einem Gutachten untermauern? Bevor Sie uns anrufen, lassen Sie sich am besten von einem Anwalt beraten.

  • In den meisten selbständigen Beweisverfahren und Rechtsklagen, die Bauschäden betreffen, wird das Gericht selbst einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Die antragstellende bzw. klagende Partei kann zwar einen Sachverständigen vorschlagen, das Gericht ist jedoch nicht daran gebunden. Es besteht außerdem für jede Partei die Möglichkeit, einen vom Gericht beauftragten Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wenn dazu Anlass besteht. Eine Kontaktaufnahme einer Partei mit dem Sachverständigen vor der Beauftragung durch das Gericht legt die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen nahe. Versuchen Sie deshalb nicht, zu einem Sachverständigen selber Kontakt aufzunehmen, wenn Sie ihn z.B. als Gerichtssachverständigen vorschlagen wollen.
  • Selbstverständlich können Sie in einem selbständigen Beweisverfahren oder einem Rechtsstreit ein Privatgutachten erstellen lassen, um es zur Untermauerung Ihrer Position zu verwenden. Sie sollten allerdings bedenken, dass wir nur unabhängige Gutachten erstellen. Auch wenn Sie das Gutachten in Auftrag geben, können Sie nicht über den Inhalt bestimmen, sondern lediglich festlegen, zu welchen Schäden und Mängeln im Gutachten Stellung genommen werden soll. Die fachlichen Inhalte können wir nur nach eigenem Augenschein und eigenen Messungen unabhängig begutachten. Ein solches Privatgutachten ist allerdings immer nur ein Teil des Vortrags einer Partei und kann nicht das Gerichtsgutachten ersetzen.
  • Sachverständige können und dürfen nur sehr eingeschränkt Rechtsberatungen durchführen. Um Auskünfte zum Ablauf von Gerichtsverfahren, anzuwendenden gesetzlichen Regelungen usw. zu erhalten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
  • Die Vorgehensweise für ein Privatgutachten ist auf der Seite über Schadensgutachten geschildert.

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Lassen Sie sich kompetent beraten — Sachverständigenbüro Stubenitzky