Begriffsklärung: Baumangel oder Bauschaden?

Die Begriffe "Baumangel" und "Bauschaden" werden häufig nicht klar auseinandergehalten und auch von Fachleuten nicht korrekt angewendet. Im Einzelfall kann es aber relevant sein, ob es sich um einen Baumangel oder um einen Bauschaden handelt, daher bieten wir Ihnen hier eine kleine Unterscheidungshilfe.

Baumangel

Ein Baumangel ist die Abweichung eines Gebäudes von dem Zustand, der vom Hersteller des Werkes geschuldet wurde. Dafür kommen sowohl technische Mängel (Sachmängel) als auch jursitsiche Mängel (Rechtsmängel) in Betracht. Ein Mangel kann zu einem Schaden führen, viele Mängel – auch viele Sachmängel – tun dies jedoch nicht. Beispiele für Baumängel wären unzureichender Wärme- oder Schallschutz, eine undichte Abdichtung, unterdimensionierte Balken, kleinere Türen als vertraglich vereinbart, ein fehlender Wärmeschutznachweis und vieles andere.
Im weiteren Sinne wird als Baumangel manchmal auch bezeichnet, wenn ein altes Gebäude von dem Zustand abweicht, der nach heutigen Anforderungen bei einem Neubau gefordert wäre. Solche Bauweisen können zwar zu Schäden führen, ob allerdings vom Hersteller ein anderer Zustand geschuldet war, ist eine meist nicht mehr relevante rechtliche Frage.
Unsere sachverständige Beratung bezieht sich grundsätzlich auf technische Baufragen, im Allgemeinen also nur auf Sachmängel, nicht auf Rechtsmängel.

Bauschaden

Von einem Bauschaden spricht man, wenn sich der Zustand eines Gebäudes oder Gebäudeteils verschlechtert. Beispiele wären die Bildung von Rissen, Schimmelwachstum, klemmende Türen, Verfärbungen an Naturstein-Gehbelägen, Ausblühungen und vieles mehr. Bauschäden können durch Baumängel oder durch andere Ursachen, wie z.B. Verschleiß, übermäßige Belastungen, falsche Nutzung, Unfallereignisse, höhere Gewalt usw. entstehen.
Ein Bauschaden kann auch durch eine Bauweise entstehen, die zur Zeit der Herstellung des Gebäudes oder des Gebäudeteils üblich oder nicht anders herstellbar war, heute jedoch nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Das trifft unter anderem auf alte Kellerwände ohne Abdichtungen zu oder auf ältere, schlecht gedämmte Außenwände.

Beispiel zur Unterscheidung von Baumangel und Bauschaden

Wenn die Abdichtung eines Flachdaches oder einer Dachterrasse nach der Erstellung undicht wird, weil z.B. ein scharfer Gegenstand darauf fällt, eine Pflanze hindurch wurzelt oder ein schweres Pflanzgefäß auf wenigen Beinen die Abdichtung durchdrückt, dann stellt die defekte Abdichtung einen Bauschaden dar, es handelt sich jedoch nicht unbedingt um einen Baumangel. Durch dort eindringendes Wasser kann ebenfalls ein Bauschaden entstehen. Wenn die Abdichtung hätte wurzelfest sein müssen oder höhere Belastungen hätte aushalten müssen, stellt die falsche Auswahl oder Verarbeitung der Abdichtung einen Baumangel dar. Wenn die Abdichtung bereits bei der Herstellung undicht war, stellt auch dies einen Baumangel dar (keinen Bauschaden) – wenn dort dann Wasser eindringt, dann entsteht jedoch in der Regel ein Bauschaden, es sei denn, das Wasser kann wieder abfließen, ohne Schäden anzurichten, z.B. auf einer zweiten Abdichtungsebene.

Einige häufige Baumängel:

Einige häufige Bauschäden:

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