Begriffsklärung: Baumangel oder Bauschaden?
Die Begriffe "Baumangel" und "Bauschaden" werden häufig nicht klar auseinandergehalten und auch von Fachleuten nicht korrekt angewendet. Im Einzelfall kann es aber relevant sein, ob es sich um einen Baumangel oder um einen Bauschaden handelt, daher bieten wir Ihnen hier eine kleine Unterscheidungshilfe.
Baumangel
Ein Baumangel ist die Abweichung eines Gebäudes von dem
Zustand, der vom Hersteller des Werkes geschuldet wurde.
Dafür kommen sowohl technische Mängel (Sachmängel) als
auch jursitsiche Mängel (Rechtsmängel) in Betracht. Ein
Mangel kann zu einem Schaden führen, viele Mängel – auch
viele Sachmängel – tun dies jedoch nicht. Beispiele für
Baumängel wären unzureichender Wärme- oder Schallschutz,
eine undichte Abdichtung, unterdimensionierte Balken,
kleinere Türen als vertraglich vereinbart, ein fehlender
Wärmeschutznachweis und vieles andere.
Im weiteren Sinne wird als Baumangel manchmal auch
bezeichnet, wenn ein altes Gebäude von dem Zustand
abweicht, der nach heutigen Anforderungen bei einem Neubau
gefordert wäre. Solche Bauweisen können zwar zu Schäden
führen, ob allerdings vom Hersteller ein anderer Zustand
geschuldet war, ist eine meist nicht mehr relevante
rechtliche Frage.
Unsere sachverständige Beratung bezieht sich grundsätzlich
auf technische Baufragen, im Allgemeinen also nur auf
Sachmängel, nicht auf Rechtsmängel.
Bauschaden
Von einem Bauschaden spricht man, wenn sich der Zustand
eines Gebäudes oder Gebäudeteils verschlechtert. Beispiele
wären die Bildung von Rissen, Schimmelwachstum, klemmende
Türen, Verfärbungen an Naturstein-Gehbelägen, Ausblühungen
und vieles mehr. Bauschäden können durch Baumängel oder
durch andere Ursachen, wie z.B. Verschleiß, übermäßige
Belastungen, falsche Nutzung, Unfallereignisse, höhere
Gewalt usw. entstehen.
Ein Bauschaden kann auch durch eine Bauweise entstehen,
die zur Zeit der Herstellung des Gebäudes oder des
Gebäudeteils üblich oder nicht anders herstellbar war,
heute jedoch nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln
der Technik entspricht. Das trifft unter anderem auf alte
Kellerwände ohne Abdichtungen zu oder auf ältere, schlecht
gedämmte Außenwände.
Beispiel zur Unterscheidung von Baumangel und Bauschaden
Wenn die Abdichtung eines Flachdaches oder einer Dachterrasse nach der Erstellung undicht wird, weil z.B. ein scharfer Gegenstand darauf fällt, eine Pflanze hindurch wurzelt oder ein schweres Pflanzgefäß auf wenigen Beinen die Abdichtung durchdrückt, dann stellt die defekte Abdichtung einen Bauschaden dar, es handelt sich jedoch nicht unbedingt um einen Baumangel. Durch dort eindringendes Wasser kann ebenfalls ein Bauschaden entstehen. Wenn die Abdichtung hätte wurzelfest sein müssen oder höhere Belastungen hätte aushalten müssen, stellt die falsche Auswahl oder Verarbeitung der Abdichtung einen Baumangel dar. Wenn die Abdichtung bereits bei der Herstellung undicht war, stellt auch dies einen Baumangel dar (keinen Bauschaden) – wenn dort dann Wasser eindringt, dann entsteht jedoch in der Regel ein Bauschaden, es sei denn, das Wasser kann wieder abfließen, ohne Schäden anzurichten, z.B. auf einer zweiten Abdichtungsebene.
Einige häufige Baumängel:
- unzureichender Wärmeschutz, Wärmebrücken
- unzureichender Schallschutz
- fehlerhafte Dränage
- fehlerhafte Abdichtung der Kelleraußenwand
- fehlerhafte Abdichtung von Balkonen und Dachterrassen
- fehlende oder mangelhafte Luftdichtheitsschicht
- mangelhafte Fugenausbildung
Einige häufige Bauschäden:
- Schimmelbildung
- feuchte Keller (Ausblühungen, bröselnder Putz, Wasserränder)
- Risse
- undichte wasserführende Leitungen
- Algenwachstum auf Außenputz
- Pilzwachstum in Holzbauteilen
- aufreißende Silikonfugen
- hohl liegende Fliesen
Lassen Sie sich kompetent beraten — Sachverständigenbüro Stubenitzky